08. Juni 2023
Das Tierschutzgesetz enthält den sogenannten "Qualzuchtparagrafen" wonach Heimtiere, welche an besonderen Symptomatiken leiden weder gezüchtet, zur Schau gestellt, importiert oder weiter gegeben werden dürfen, es sei denn der Tierhalten kann beweisen, dass dieses Heimtier aus einer tierschutzgerechten Zucht stammt. Die Bedeutung dieser Bestimmungen für den Heimtierhalter aus der Sicht des Anwalts anschaulich erklärt.